Allgemeine Geschäfts-bedingungen
01 Geltungsbereich
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, wenn die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, soweit SIMEKO AG sie schriftlich bestätigt.
02 Offertstellung, Umfang und Ausführung der Leistung
Von SIMEKO AG erstellte Offerten erfolgen freibleibend. Alle Urheber- und Eigentumsrechte an offerierten Ideen und Gestaltungsvorschlägen bleiben im Besitz der SIMEKO AG.
Für Umfang und Ausführung der von SIMEKO AG erbrachten Leistungen ist in erster Linie – falls vorhanden – die schriftliche Vereinbarung der Parteien, in zweiter Linie die Auftragsbestätigung der SIMEKO AG, in dritter Linie die Offerte massgebend.
03 Auftragsbestätigung
Erst durch Auftragsbestätigung erhalten aufgenommene Bestellungen Gültigkeit.
04 Zeichnungen usw.
Für die Rechtmässigkeit der Benutzung uns übergebenen Zeichnungen, Skizzen, Modelle usw. haftet nur der Besteller. Zu einer Nachprüfung derselben halten wir uns nicht verpflichtet.
05 Liefermengen
Bezüglich der Liefermengen, im Besonderen nach Kundenzeichnung gefertigten Waren, behalten wir uns Unterschiede von +/- 10% vor, da solche aus technischen Gründen nicht zu vermeiden sind.
06 Mengenkontrakte
Unsere im Angebot enthaltenen Preise wurden nach der Menge und dem Jahresbedarf bzw. Losgrösse berechnet. Sollte die Losgrösse und/oder die jährliche Abrufmenge die als Jahresbedarf angegebene Menge nicht erreichen, so behalten wir uns das Recht vor den Stückpreis zu erhöhen und die nicht abgenommene Mengendifferenz auszuliefern.
07 Preise
Unsere Preise sind für Nachbestellungen unverbindlich. Wenn nicht ausdrücklich Gegenteiliges vermerkt, verstehen sie sich für Lieferung ab Werk ohne Verpackung, zahlbar innert 30 Tagen netto ohne jeglichen Abzug per Post- oder Banküberweisung, spesenfrei für uns in der bestätigten Währung. Erhöhen sich die für die Preisbildung massgebenden Kostenfaktoren wie Material, Betriebsstoffe, Löhne usw. sind wir berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.
08 Annullierung eines Auftrages
Im Falle einer völligen oder teilweisen Annullierung eines Auftrages behalten wir uns das Recht vor, mind. 10% des vereinbarten Preises der annullierten Ware in Rechnung zu stellen, bzw. den bereits getätigten vollumfänglichen Aufwand sowie das dafür zugekaufte Rohmaterial.
09 Werkzeuge/Werkzeugkosten
Sofern für die Herstellung eines Artikels neue Werkzeuge, Formen oder Vorrichtungen erstellt werden müssen, berechnen wir dem Besteller einen einmaligen Anteil, zahlbar nach Lieferung und Gutbefund der ersten Ausfallmuster. Die Werkzeuge bleiben unter allen Umständen unser Eigentum und werden nicht ausgehändigt.
10 Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind an uns in Wollerau zu richten, innert 30 Tagen netto ohne jeglichen Abzug nach Faktura- resp. Lieferdatum, per Post- oder Banküberweisung, spesenfrei für uns. Eventuelle Einzugskosten werden belastet. Bei Zielüberschreitungen werden den jeweiligen Geldverhältnissen entsprechende Verzugszinsen, jedoch mindestens 6% p.a. berechnet. Für den Fall, dass nach Erteilung des Auftrages eingezogene Erkundigungen über die Vermögensverhältnisse nicht genügen, oder sich nachträglich tiefgreifende Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers zeigen sollten, sind wir berechtigt, vom Abnehmer Sicherstellung für den gesamten oder teilweisen Kaufpreis zu verlangen. Wird diese nicht geleistet, sind wir berechtigt den Auftrag zu sistieren ohne den Käufer dadurch der Verpflichtung zu entheben, bereits angefertigte Waren abzunehmen.
11 Lieferzeiten
Die im Angebot angegebenen Lieferzeiten gelten immer ab Bestellerhalt, bzw. nach Freigabe der Fertigungszeichnung bei neuen Artikeln. Die Lieferzeit wird so bestimmt, dass sie mit Wahrscheinlichkeit eingehalten werden kann. Die Lieferzeit ist eingehalten wenn der Liefergegenstand bis zum Ablauf des bestätigten Lieferdatums unser Haus verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet wurde. Schadenersatz für verspätete Lieferungen leisten wir nicht. Der Besteller ist nicht berechtigt, erteilte Aufträge zu annullieren, auch wenn eine Überschreitung des Liefertermins vorliegen sollte. Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeiterausstände und Aussperrungen, verspätete oder Nichtlieferung von Rohmaterial entbinden uns im Verhältnis der Behinderung von der Lieferung.
12 Versand
Dieser erfolgt je nach Gewicht der Sendung per LKW, Bahn oder Post. Sämtliche hiermit verbundenen Spesen gehen zu Lasten des Empfängers.
13 Verpackung
Diese wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Leihbehälter oder –kisten müssen innert kurzer Frist für uns spesenfrei angeliefert bzw. zurückgeschickt werden.
14 Beanstandung
Die gelieferten Artikel sind bis spätestens drei (3) Wochen nach Erhalt der Waren auf Richtigkeit zu überprüfen und allfällige Reklamationen schriftlich mit Prüfprotokoll mitzuteilen. Rücksendungen werden nach Gutbefund der Reklamationen entsprechend vergütet und unter Neufakturierung ersetzt. Fehlerhafte Waren müssen in ihrem ursprünglichen Zustand zurückgegeben werden. Jede vorgenommene Änderung schliesst die Verpflichtung zur Rücknahme aus. Ein Recht, Mängel ohne unsere Zustimmung auf unsere Kosten selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen, steht dem Empfänger nicht zu, auch nicht die Befugnis wegen fehlerhafter Ware Preisminderung oder Schadenersatz zu beanspruchen.
15 Erfüllungsort
Für Lieferung und Zahlung ist der Erfüllungsort Wollerau.
16 Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist CH-8832 Wollerau. Andere Bedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn diese von uns ausdrücklich anerkannt werden.
Wollerau, 27.08.2013